Der Engergieausweis

Die meisten Personen können genau sagen, wie viel Benzin ihr Auto verbraucht. Aber wie viel Energie ihre Wohnung benötigt, wissen die wenigsten. Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für Wohngebäude Pflicht, der Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft darüber gibt.

Was ist ein Energieausweis?

Bei dem Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, das Aufschluss über die Energiebilanz eines Gebäudes gibt. Ferner enthält er Vorschläge dazu, wie man es sinnvoll und wirtschaftlich sanieren und modernisieren könnte, um die Umweltfreundlichkeit zu verbessern, die Kosten nachhaltig zu senken und den Wert der Immobilie zu steigern. Über den Energieausweis ist allerdings kein gesicherter Rückschluss über die Höhe der tatsächlich auftretenden Energiekosten möglich, da die Berechnung auf einer Normnutzung (z.B. einer gleichmäßigen Beheizung) und einem Normklima in Deutschland basiert.

Wozu braucht man einen Energieausweis? Wann ist er vorgeschrieben?

Als potenzieller Käufer, Pächter, Leasingnehmer oder Mieter einer Immobilie kann man über den Energieausweis im Vorfeld erfahren, ob sie dem neusten Energiestandard entspricht. Dadurch kann man Energiekosten und Umweltfreundlichkeit des Gebäudes grob einschätzen.

Wann immer man eine Immobilie verkaufen, verpachten, modernisieren oder vermieten möchte, ist ein Energieausweis nötig. Auf Verlangen eines potenziellen Käufers, Pächters, Leasingnehmers oder Mieters ist der Energieausweis unverzüglich vorzulegen; ausgenommen sind Baudenkmäler und Gebäude mit einer Fläche, die nicht größer als 50 m² ist.

Ein öffentlich genutztes Gebäude mit einer Nettogrundfläche von mehr als 1000 m², in dem Behörden oder andere Einrichtungen öffentliche Dienstleistungen für viele Menschen erbringen und das von diesen daher häufig aufgesucht wird, muss seinen Energieausweis an einer Stelle aushängen, die für die Öffentlichkeit gut einsehbar ist.

Der bedarfsorientierte Energieausweis

Bei Änderung oder Neubau von Gebäuden sowie bei alten Bestandsgebäuden wird der Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfes erstellt. In einem solchen Bedarfsausweis werden Primär- und Endenergiebedarf des Gebäudes aufgeführt. Der Primärenergieaufwand soll signalisieren, wie umweltverträglich die Energienutzung ist. Der Endenergiebedarf wird durch eine theoretische Berechnung für das Gebäude ermittelt: Einen niedrigen Bedarf kann man beispielsweise durch eine effiziente Anlagentechnik, -steuerung und -überwachung sowie eine gute Wärmedämmung und Fenster mit Wärmeschutzverglasung erreichen.

Wird ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt, so muss man bei einem Baugenehmigungsverfahren die gleichen Daten wie beim Neubau eines Gebäudes angeben. Wird der Energieausweis bei Eigentümer- oder Mieterwechsel vorgelegt entfällt die Gegenüberstellung der errechneten mit den zulässigen Werten. Die Verordnung sieht hier vor, dass die erforderlichen Gebäudedaten von dem Eigentümer erfasst und dem Aussteller zur Verfügung gestellt werden, der sie sorgfältig auf ihre Plausibilität prüft. Diese Regelung dient zur Begrenzung der Kosten und soll das Ausstellen von Bedarfsausweisen vereinfachen.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Bei bestehenden Gebäuden, die die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 bereits einhalten, kann der Energieausweis auch basierend auf dem gemessenen Energieverbrauch erstellt werden. In einem solchen Verbrauchsausweis wird der so genannte Energieverbrauchskennwert aus den Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre ermittelt. In Verbindung mit dem Klimafaktor des Standortes und dem Energieträger bekommt man so Informationen über die Energiekosten des gesamten Gebäudes.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Einen Energieausweis dürfen die folgenden Personen ausstellen:
Hochschulabsolventen der folgenden Fachrichtungen: Architektur, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Elektrotechnik, Hochbau, Maschinenbau, Physik, Technische Gebäudeausrüstung oder einem anderen naturwissenschaftlichen oder technischen Gebiet mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einer dieser Fachrichtungen

Hochschulabsolventen im Fachbereich Innenarchitektur

Handwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit im Bereich von Bauhandwerk, Installation, Schornsteinfegerwesen oder Heizungsbau liegen und Handwerker, die die Berechtigung haben, ein solches Handwerk selbstständig ohne Meistertitel auszuüben

Sie müssen wenigstens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

einen Ausbildungsschwerpunkt während des Studiums auf dem Gebiet des energiesparenden Bauens

eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nach dem Studium im Hochbau (in bau- und anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen)

eine erfolgreiche, festgelegten Anforderungen entsprechende Fortbildung auf dem Gebiet des energiesparenden Bauens

eine Bauvorlageberechtigung, die nicht auf bestimmte Gewerke beschränkt ist

Einen Energieausweis für Nichtwohngebäude können allerdings nur die im ersten Punkt aufgezählten Hochschulabsolventen ausstellen.

Darüber hinaus dürfen Personen einen Energieausweis für bestehende Wohngebäude ausstellen, die:

vor dem 25. April 2007 bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Antragsberechtigte registriert wurden.

am 25. April 2007 eine abgeschlossene Berufsbildung in der Baustoffindustrie oder im Baustoff-Fachhandel und eine abgeschlossene Weiterbildung zum Energiefachberater in der Baustoffindustrie oder im Baustoff-Fachhandel besitzen oder die diese Weiterbildung begonnen und später abgeschlossen haben.

vor 25. April 2007 eine Weiterbildung im Bereich Energieberater des Handwerks abgeschlossen haben oder diese schon vor dem 25. April begonnen und später abgeschlossen haben.

Wer den Energieausweis für Neubauten und die Änderung oder Erweiterung bestehender Gebäude ausstellen darf wird von jedem Bundesland anders geregelt.

Welche Nachteile hat der Energieausweis?

Der Energieausweis ist nicht so transparent und einfach, wie man es sich wünscht: Zur Prüfung der Angaben ist Expertenwissen nötig. Die Flächenbezugsgröße ist beispielsweise nicht die Wohnfläche, sondern die Gebäudenutzfläche. Die Begriffe Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und Energieverbrauchskennwert, in denen das Ergebnis ausgewiesen wird, sind dem Laien nicht bekannt, untereinander oft überhaupt nicht vergleichbar und weichen häufig schon beim selben Gebäude stark voneinander ab. Außerdem wird die Energie nach dem Brennwert abgerechnet, während bei den Berechnungen für den Energieausweis nur der untere Heizwert berücksichtigt wird. Mit Hilfe von Heizkostenabrechnungen oder Mietverträgen lassen sich die Angaben aus dem Energieausweis also nicht nachvollziehen. Folglich kann man beispielsweise die zu erwartenden Verbrauchskosten gar nicht erschließen.

Immer wieder spricht man sich für den Bedarfsausweis aus, da nur dieser die Empfehlungen zur Modernisierung der Gebäudedämmung und Anlagentechnik geben kann. Gleichzeitig hat man untersucht, dass bedarfsorientierte Energieausweise tendenziell Gebäude mit hohen Bedarfswerten zu schlecht bewerten. Wird der tatsächliche Verbrauch bei den Modernisierungsempfehlungen also außer Acht gelassen (denn es besteht keine Pflicht zur Ermittlung), ergeben sich falsche Rentabilitätsberechnungen und unhaltbare Einsparversprechen.

Was ist das dena-Gütesiegel? Welche Vorteile hat es?

Die Energiesparverordnung lässt bei der Qualifikation der Experten sowie beim Ausstellungverfahren eines Energieausweises einen großen Spielraum. Bei dem dena-Gütesiegel handelt es sich um eine Qualitätsauszeichnung für Energieausweise; die Anforderungen daran liegen weit über den gesetzlichen. Allerdings kann er nur für Wohngebäude und basierend auf dem Energiebedarf ausgestellt werden.

Die verbindlich einzuhaltenden Standards für das dena-Gütesiegel basieren auf hohen Qualitätsanforderungen an die Ausstellung von Energieausweisen sowie auf hohen Qualifikationsanforderungen an die Aussteller. Jeder Energieausweis mit dena-Gütesiegel wird sorgfältig von einem Experten nach den verbindlichen Qualitätsstandards der dena erstellt. Der Energieausweis enthält eine zusätzliche vierseitige Dokumentation über den energetischen Zustand einzelner Teile des Gebäudes vor und nach der Modernisierung, wobei stets zwei alternative Maßnahmenpakete aufgeführt werden: Das eine enthält kostengünstige, schnell umsetzbare Maßnahmen, das zweite Vorschläge für eine umfassende energetische Modernisierung des Gebäudes. Durch regelmäßige Qualitätskontrollen, zum Beispiel einer automatischen Plausibilitätsprüfung und Stichprobenkontrollen, wird die hohe Qualität der Energieausweise gewährleistet. Sobald der Energieausweis mit dena-Gütesiegel fertiggestellt ist, erläutert der Aussteller ihn dem Auftraggeber in einem persönlichen Gespräch.

Energieausweis und Sanierung
Für Hausbesitzer stellt der Energieausweis eine gute Orientierungshilfe dar – außerdem bietet er einen optimalen Einstieg in die energetische Sanierung oder Modernisierung des Gebäudes. Nach dem Ausstellen des Energieausweises sollte man sich also auf jeden Fall um ein persönliches Gespräch mit dem Aussteller bemühen, denn der Ausweis zeigt die energetischen Mängel des Objektes und gibt Hinweise zur Verbesserung der Energiebilanz. Nach dem Energieausweis ist die Energieberatung der nächste Schritt zur energetischen Sanierung.

Eine Energieberatung umfasst neben der gesamten Bestandsaufnahme das Aufzeigen unterschiedlicher Möglichkeiten zur energetischen Sanierung. Sie empfiehlt sich fast immer, wenn man eine energetische Gebäudesanierung plant, da sie zum Beispiel zur Inanspruchnahme der Fördermittel verlangt wird.

Die Energieberatung besteht aus den folgenden Leistungen:

– Der Gebäudestandard wird dokumentiert
– Maßnahmenvarianten zur energetischen Sanierung werden ausgearbeitet
– Ein Variantenvergleich mit Kostenaufstellung, Amortisationsberechnungen und Kosten/Nutzen-Vergleich wird aufgestellt
– Das Ziel der energetischen Sanierung wird festgelegt
– Finanzierungsmöglichkeiten (Fördermittel / Zuschüsse) werden aufgezeigt, bei ihrer Beantragung wird geholfen
– Die Durchführung der Maßnahmen wird überwacht und dokumentiert

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