Immobilienbeleihung statt Ratenkredit: Rentner können drei bis vier Prozent Zinsen sparen

Senioren, die über eine lastenfreie Immobilie verfügen und einen Ratenkredit aufnehmen möchten, sollten die Beleihung ihrer Immobilie prüfen. Auf diese Weise lässt sich der Kredit zu den Konditionen eines Immobiliendarlehens aufnehmen. Diese Zinsen liegen bei knapp 5 Prozent – und damit rund drei bis vier Prozent unter den Konditionen herkömmlicher Ratenkredite. Der Baugeldvermittler HypothekenDiscount bietet Rentnern jetzt eine solche Rentenhypothek an.

Anders als gewöhnliche Darlehen muss die Rentenhypothek nicht getilgt werden. Darlehensnehmer zahlen lediglich quartalsweise die anfallenden Kreditzinsen. Die Konditionshöhe richtet sich nach dem Alter des Darlehensnehmers und sinkt, je älter der Kreditnehmer ist. „Die Rentenhypothek eignet sich für Senioren, die im Alter ihre Aktivitäten oder Pflege finanzieren möchten“, sagt Kai Oppel vom Baugeldvermittler HypothekenDiscount.

Ein 60-jähriger Rentner mit einer 200.000 Euro-Immobilie beispielsweise erhält bei einer maximal 50-prozentigen Beleihung seines Objekts einen Kredit über 100.000 Euro. Bei einem effektiven Zinssatz von 5,26 Prozent fallen Kreditzinsen in Höhe von 1.265 Euro pro Quartal an. Ein 70-Jähriger zahlt 4,76 Prozent effektiv, woraus sich eine Quartalsrate von 1.170 Euro ergibt. Ein herkömmlicher Ratenkredit kostet aktuell mindestens acht Prozent und mit rund 2.000 Euro Zinsen pro Quartal annährend das Doppelte.

Damit Senioren die anfallenden Kreditzinsen der Rentenhypothek problemlos begleichen können, müssen sie über regelmäßige monatliche Rentenzahlungen verfügen. Auf den Monat heruntergerechnet sollte die Zinszahlung nicht mehr als 30 bis 40 Prozent der gesamten Monatseinnahmen ausmachen.

Ein Gedanke zu „Immobilienbeleihung statt Ratenkredit: Rentner können drei bis vier Prozent Zinsen sparen

  1. Sehr geehrte Damen und Herren
    möchte ein lastenfreis Mehrfamilienhaus, (5 Wohneinheiten) in sehr guter Wohnlage beleihen.
    Benötige € 50.000 zur freien Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen
    E. Kager

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