Formeln für die Immobilienfinanzierung: Verschiedene Berechnungsvarianten können Orientierung bieten

Ob die Wunschimmobilie ins Budget passt, können Darlehensnehmer mit einfachen Formeln selbst überprüfen. Da jedes Kreditinstitut eigene Berechnungsmodelle unterstellt, sollten Darlehensnehmer immer mehrere Finanzierungsregeln testen. Die Berechnung dient als erster Indikator, wie teuer die Traumimmobilie theoretisch sein darf. Gleichzeitig zeigt ein Vergleich, ob bei einer anderen Offerte das Objekt noch größer sein dürfte. Der Baugeldvermittler HypothekenDiscount stellt anhand einer Einkommenssituation drei verschiedene Rechenmodelle vor.

1. Berechnungsgrundlage Monatsnettoeinkommen: Der Immobilienkredit darf das 110fache des monatlichen Nettoeinkommens nicht überschreiten. Das heißt: Bezieht ein junges Paar inklusive Kindergeld ein Monatsnettoeinkommen von 2800 Euro, darf die Traumwohnung maximal 308.000 Euro kosten – inklusive Kaufnebenkosten.

2. Berechnungsgrundlage Jahresnettoeinkommen: Bei dieser Berechnung darf die Immobilie das 7fache, 8fache oder 9fache des Jahresnettoeinkommens kosten. Das heißt: Verfügt das junge Paar über ein Jahresnetto von 33.600 Euro, darf die Immobile zwischen 235.200 (7faches Jahresnetto) Euro und 302.000 Euro kosten (9faches Jahresnetto). Der Zinssatz für den 235.000 Euro-Kredit ist dabei günstiger als für das 302.000-Euro-Darlehen.3. Berechnungsrundlage Kreditaufwand: Der Kreditgeber sagt, dass die Rate für den Immobilienkredit maximal 50 Prozent aller monatlichen Nettoeinkünfte betragen darf. Wer also monatlich 2800 Euro Nettoeinkommen bezieht, kann theoretisch eine Kreditrate von 1.400 Euro stemmen. Für 1.400 Euro wiederum kann bei einem Zinsniveau von 4,5 Prozent ein Kredit über rund 305.000 Euro bedient werden.

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